Eine Präventionskampagne zum Thema Risiken und Gefahren im Straßenverkehr mit E-Scootern
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Daran ändert sich auch nichts, wenn zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Die Folge kann ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro sein. Zudem können Versicherungen aufgrund grober Fahrlässigkeit Regress fordern.
„Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters beträgt 20 km/h. Wird ein E-Scooter technisch so verändert, dass er schneller fahren kann, entspricht er nicht mehr den Voraussetzungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Je nach Fahrzeug können dadurch unter anderem eine andere Fahrzeugzulassung, eine Fahrerlaubnis und ein entsprechender Versicherungsschutz erforderlich werden.“
Die Folgen einer Fahrt mit über 20 km/h können Bußgelder, Punkte in Flensburg und Strafverfahren sein.
Wer mit einem E-Scooter fährt, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, macht sich nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (Fahren ohne Versicherungsschutz) strafbar.
Im Falle eines Unfalls trägt der Fahrer, unabhängig davon, ob er Geschädigter oder Unfallverursacher ist, in der Regel eine Teilschuld. Kommt es zu Personenschäden, kann zusätzlich eine Strafbarkeit nach § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) vorliegen.
Alkohol und Drogen
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Folgen sind in der Regel: 500 bis 3000 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) liegt vor, wenn der Fahrer mit mindestens 1,1 Promille unterwegs ist. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten. Es droht eine Geldstrafe in Höhe von 30 bis 45 Tagessätzen, mindestens sechs Monate Fahrverbot sowie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Auch für Cannabis gelten die gleichen Grenzwerte wie im Straßenverkehr allgemein (3,5 ng/ml THC). Beim Überschreiten drohen in der Regel 500 bis 3000 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis wird aufgrund der verstärkenden Wirkung deutlich härter bestraft. Wenn bei einem Fahrer Mischkonsum von Alkohol und THC nachgewiesen wird, können Bußgelder bis zu 5000 Euro entstehen. Hinzu kommt, dass aufgrund mangelnder Trennung zwischen Konsum und Fahren eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden kann. Auch wenn der Fahrer unter den gesetzlich erlaubten Grenzwerten liegt, reichen bereits geringe Ausfallerscheinungen aus, um die genannten Strafen zu verhängen.
Verletzungen bei Unfällen mit E-Scootern sind im Vergleich zu Fahrradunfällen oftmals deutlich schwerwiegender. Beobachtungen nach tragen E-Scooter Fahrer oftmals keinerlei Schutzkleidung, bei Fahrradfahren hingegen ist das Bewusstsein für das Unfallrisiko deutlich höher. Dies liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit daran, dass das Durchschnittsalter aller Unfallopfer im Zusammenhang mit E Scootern deutlich niedriger ist als bei Fahrradfahrern.
Die kleinen Reifen reagieren äußerst empfindlich auf Schlaglöcher oder Bordsteinkanten. Durch den schmalen Lenker und den kurzen Radstand ist ein E-Scooter zudem deutlich instabiler als ein Fahrrad. Auf einem E-Scooter steht man aufrecht und das Fahrzeug befindet sich nicht zwischen den Beinen wie bei einem Fahrrad. Kommt es zu einem Unfall, wird der Fahrer häufig unkontrolliert nach vorne geschleudert. Da der Lenker niedrig ist und man weit vorne steht, schlagen E-Scooter-Fahrer eher mit dem Kopf auf dem Asphalt auf als Fahrradfahrer. Studien zeigen, das bei Geschwindigkeiten von 10 bis 30 Kilometer pro Stunde die Dauer des Sturzes nur 0,5 bis 0,75 Sekunden beträgt. Bei einem Fahrradunfall hingegen zieht sich der gesamte Sturz- und Schleudervorgang typischerweise auf über 1 bis 3 Sekunden, bis der Körper zum Stillstand kommt.
Insbesondere Knochenbrüche im Kopf- und Gesichtsbereich, Schürf- und Platzwunden, schwere Zahnverletzungen sowie Schädel-Hirn-Traumata sind häufige Folgen von E-Scooter-Unfällen. Kopfverletzungen können lebensbedrohlich sein. Die Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas hängen stark vom Schweregrad der Verletzung ab. Sie reichen von leichten, vorübergehenden Beschwerden über dauerhafte schwere Behinderungen bis hin zum Tod des Verunfallten.
Übrigens: Selbstverschuldete Stürze, beispielsweise aufgrund der Bauweise von E-Scootern oder durch Kollisionen mit Hindernissen, sind häufiger als Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern. Letztere sind jedoch oft deutlich schwerwiegender und enden nicht selten tödlich. Außerdem zeigen klinische Daten, dass in 96 % aller Unfälle der E-Scooter-Fahrer selbst verletzt wurde.
Externe Links zu den Themen
Eine Präventionskampagne in Zusammenarbeit mit:
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Eine Präventionskampagne zum Thema Vapen und Lachgaskonsum
Vapes und E-Zigaretten
Rechtliche Lage
Es ist verboten, nikotinhaltige Produkte an Kinder und Jugendliche weiterzugeben. Das gilt auch für nikotinfreie Produkte wie E-Zigaretten und E-Shishas. Diese Geräte verdampfen Flüssigkeit, die dann inhaliert wird. Auch die Behälter dieser Produkte dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.
Hype
E-Zigaretten und Vapes sind bei Jugendlichen sehr beliebt. In sozialen Medien wird oft gesagt, dass sie weniger schädlich sind als normale Zigaretten. Außerdem sehen sie gut aus, riechen angenehm und schmecken nach Dingen wie Apfel oder Zuckerwatte. Weil sie oft nicht so stark riechen und der Geruch schnell verfliegt, kann man sie fast überall benutzen – zum Beispiel in Zügen, auf Schultoiletten oder sogar im Kinderzimmer. Viele Jugendliche wissen jedoch nicht, wie gefährlich E-Zigaretten und Vapes eigentlich sind.
Gefahren
Die Gefahren von E-Zigaretten und Vapes sind noch nicht vollständig bekannt. Es ist aber sicher, dass beim Erhitzen der Flüssigkeit feine Partikel entstehen, die in die Lunge gelangen können und dort Schaden anrichten. In einer Studie aus den USA im Jahr 2019 haben Forscher herausgefunden, dass das Risiko für Krankheiten wie Asthma, Bronchitis und Lungenerkrankungen nicht nur bei Zigaretten, sondern auch beim Dampfen größer wird. Außerdem enthalten die Flüssigkeiten von E-Zigaretten und Vapes, wie auch Zigaretten, Stoffe, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als krebserregend eingestuft werden. Die Folgen des Dampfens können Probleme mit Herz, Lunge und Gehirn, Allergien, Asthma, Bronchitis, Lungenentzündungen, hoher Blutdruck, erhöhte Herzfrequenz und Sucht sein.
Besondere Gefahren für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind die Schäden an Gehirn und Lunge besonders schlimm, weil ihr Körper noch in der Entwicklung ist. Wissenschaftler sagen auch, dass viele Jugendliche, die mit dem Dampfen anfangen, später auch Zigaretten rauchen. Eine Studie hat gezeigt, dass 22 % der Jugendlichen, die E-Zigaretten rauchen, auch mit dem Zigarettenrauchen begonnen haben. Das Nikotin gelangt auf eine andere Weise ins Gehirn als bei normalen Zigaretten und macht die Gefahr einer Sucht besonders hoch. Dadurch entwickeln immer mehr Kinder und Jugendliche eine starke körperliche und psychische Abhängigkeit.
Ist Dampfen besser als Rauchen?
E-Zigaretten haben im Vergleich zu normalen Zigaretten weniger schädliche Stoffe. Daher kann Dampfen weniger gefährlich sein als Rauchen. Für Raucher, die Schwierigkeiten haben, auf Nikotin zu verzichten, können E-Zigaretten ein kleineres Übel sein. Manchmal helfen E-Zigaretten sogar, mit dem Rauchen aufzuhören. Aber auch E-Zigaretten sind nicht ganz harmlos. Sie können langfristig gesundheitliche Probleme verursachen, die noch nicht vollständig bekannt sind.
Lachgas
Was ist das und wie wird es verwendet?
Lachgas, auch als Distickstoffmonoxid (N2O) bekannt, ist ein farbloses, geruchloses Gas, das bei Normalbedingungen als unbedenklich gilt. In der Medizin wird es seit Jahrhunderten als sanftes Narkosemittel eingesetzt, insbesondere bei Zahnbehandlungen oder bei kleineren chirurgischen Eingriffen. Lachgas hat außerdem eine wichtige Rolle in der Lebensmittelindustrie, vor allem beim Aufschäumen von Sahne und in der Herstellung von Schlagsahne.
Doch in den letzten Jahren hat Lachgas eine neue Rolle eingenommen – als Freizeitdroge. Besonders bei jungen Menschen ist der Missbrauch von Lachgas weit verbreitet. Das Gas wird dabei in großen Mengen inhaliert, um einen kurzen Rauschzustand zu erleben, der mit einer Art Euphorie und Taubheitsgefühl im Körper einhergeht.
Rechtliche Lage
In Deutschland ist Lachgas derzeit frei verkäuflich, und es gibt keine Altersbeschränkung für den Verkauf. Es wird in verschiedenen Bereichen genutzt, wie etwa in der Medizin, der Gastronomie und der Industrie. Es gibt jedoch zunehmende Bestrebungen, den Verkauf von Lachgas stärker zu regulieren. Erste Gesetzesentwürfe zielen darauf ab, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu verbieten. Einige Entwürfe schlagen vor, dass Lachgas nur noch für industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke verkauft werden darf. In anderen Ländern, wie Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark und der Schweiz, ist der Besitz und Verkauf von Lachgas bereits verboten oder stark eingeschränkt, da der Missbrauch dieser Substanz als zunehmendes Problem erkannt wurde.
Die Gefahren des Lachgas-Missbrauchs
Obwohl Lachgas als relativ ungefährlich gilt, wenn es sachgemäß verwendet wird, birgt der Missbrauch ernsthafte Gesundheitsrisiken. Das Inhalieren von Lachgas führt zu einer schnellen Bewusstseinsveränderung, die viele als angenehm empfinden. Der Rausch dauert jedoch nur wenige Minuten, was dazu führt, dass Konsumenten häufig mehr Gas konsumieren, um den Effekt zu verlängern. Dies kann gefährlichen Folgen haben, da die Risiken bei wiederholtem oder übermäßigem Konsum deutlich steigen.
Gefährliche körperliche Auswirkungen
Bewusstlosigkeit und Verletzungen:
Beim Inhalieren großer Mengen von Lachgas kann es zu einer schnellen Bewusstseinsveränderung kommen, die zu Bewusstlosigkeit führen kann. In diesem Zustand besteht die Gefahr, dass sich die Person verletzt, zum Beispiel durch Stürze oder das Verdrängen von Luft aus den Lungen, was zu Atemnot oder anderen schweren gesundheitlichen Problemen führen kann.
Lungenschäden durch hohen Druck:
Wenn das Gas direkt aus der Flasche inhaliert wird, kann der hohe Druck des Lachgases die Lunge verletzen. Dies führt zu schwerwiegenden Schäden, die möglicherweise eine langwierige Behandlung erfordern. Das Einatmen von Lachgas ohne ausreichende Belüftung kann die Lungenfunktion dauerhaft beeinträchtigen.
Neurologische Schäden:
Wer regelmäßig Lachgas konsumiert, schädigt auf lange Sicht das Nervensystem. Ein anhaltender Missbrauch kann zu Taubheitsgefühlen in den Händen und Füßen führen, die auf eine Schädigung der Nerven hinweisen. In schweren Fällen kann der Missbrauch von Lachgas auch zu Lähmungen und anderen neurologischen Beeinträchtigungen führen.
Psychische Auswirkungen:
Lachgas wirkt nicht nur auf den Körper, sondern auch auf das Gehirn. Der schnelle Rauschzustand, den das Inhalieren von Lachgas hervorruft, kann zu Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsstörungen führen. Langfristig kann der Missbrauch von Lachgas auch das Gedächtnis und die kognitive Funktion beeinträchtigen, was sich in Konzentrationsproblemen und geistiger Verwirrung äußern kann.
Besondere Gefahren für Jugendliche:
Besonders gefährlich ist der Missbrauch von Lachgas bei Jugendlichen. Junge Menschen sind besonders anfällig für die Risiken, da ihre Gehirne und Körper sich noch in der Entwicklung befinden. Der Konsum von Lachgas kann bei ihnen zu langfristigen Schäden führen, sowohl auf physischer als auch auf psychischer Ebene. Zudem kann der Missbrauch von Lachgas ein Einstieg in andere Drogenmissbräuche sein, da viele junge Menschen das Gefühl haben, dass es sich um eine "harmlosere" Droge handelt.
Mögliche Folgen des Missbrauchs von Lachgas:
• Dauerhafte Lähmungen und Nervenschäden
• Bewusstlosigkeit mit Verletzungsgefahr
• Erektionsstörungen und Inkontinenz
• Schädigungen der Lunge und Atemprobleme
• Dauerhafte Schädigung des Nervensystems
• Hirnschäden und Gedächtnisverlust
• Taubheitsgefühle in den Gliedmaßen
• Schwere Erfrierungen bei extremem Missbrauch
Fazit:
Lachgas ist in seiner medizinischen Anwendung unbedenklich und sogar nützlich. Der Missbrauch von Lachgas, vor allem als Freizeitdroge, stellt jedoch eine ernsthafte Gesundheitsgefahr dar. Die rechtlichen Bestrebungen, den Zugang zu Lachgas zu regeln, sind daher notwendig, um vor allem Jugendliche vor den gefährlichen Folgen des Konsums zu schützen. Wer Lachgas missbraucht, setzt sich einer Vielzahl von physischen und psychischen Risiken aus, die weit über die kurzen Rauschwirkungen hinausgehen. Es ist wichtig, sich der Gefahren bewusst zu sein und den Missbrauch dieser Substanz zu vermeiden.
Externe Links zu den Themen
Vapen:
Lachgas:
Presseartikel:
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